Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt portal.dietzhoelztal.de (Gemeinde Dietzhölztal).
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) auf Grundlage von § 14 HessBGG sowie der Richtlinie (EU) 2016/2102. Inhalte und Struktur dieser Erklärung orientieren sich am Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 (Modell für Barrierefreiheitserklärungen).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten fortlaufend an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit. Aktuell sind u. a. folgende Punkte in Bearbeitung:
Sichtbarkeit des Tastatur-Fokus: Der Fokus ist nicht deutlich erkennbar. Abhilfe: klare Fokus-Outline per CSS (z. B.
outline:2px solid+outline-offset).Externe Angebote: Der Auftritt verlinkt vielfach auf externe Dienstportale; deren Barrierefreiheit liegt außerhalb unseres Einflussbereichs. Abhilfe: Transparenter Hinweis in der EzB, ggf. Kennzeichnung externer Links.
Feedback und Kontakt
Haben Sie Barrieren oder Mängel gefunden? Melden Sie uns dies gerne. Bitte beschreiben Sie die Barriere und nennen Sie – wenn möglich – die URL der betreffenden Seite. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung zeitnah und informieren Sie innerhalb von spätestens 6 Wochen über den Status und geplante Maßnahmen.
E-Mail: info@dietzhoelztal.de
Telefon: 02774 807-0
Online-Meldung:
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle barrierefreie IT des Landes Hessen
c/o Regierungspräsidium Gießen – Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
Telefon: +49 (0)641 303-2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Erstellung der Erklärung
Erstellt am: 18.11.2025
Zuletzt geprüft am: 18.11.2025
Methode: Selbstbewertung anhand einer 15-Punkte-Stichprobe